Schießstätten für Armbrust?

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Egal wohin die Diskussion driftet: nach Waffengesetz sind Armbrüste Waffen. Waffen dürfen nach Waffengesetz nur in speziellen Einrichtungen ("Schießbahn") oder mit Lizenz und besonderer Vorsicht im jadlichen oder Sicherheitsbereich getragen und benutzt werden. So will es der Gesetzgeber udn so hat man mich dereinst im Waffengeschäft aufgeklärt als ich mich nach Bogen und Armbrust erkundigt hatte - das war um 2007. ABER: Ob eine Schießbahn Armbrüste erlaubt, ist eine Frage der Hausordnung.
 
Das wollte ich jetzt eigentlich nicht, aber so ist das halt im Forum! Aber wie ich schon schrieb: Ich habe die Quelle nicht zur Hand und hab sie erst in der ersten Januarwoche :kopfhau Es handelt sich um eine Art Ergänzung des WaffG und ich kann sie im Netz nicht finden. @friethjoph: du schreibst von Waffen und meinst Schusswaffen und ihnen gleichgestellte Gegenstände! Die Herren vom Landratsamt haben zwar oft keine Ahnung, Vorteil ist aber, dass man sich im Falle eines Falles auf ihre Auskunft berufen kann! @Wilfried: da esin keinster Weise verboten ist mit einem Sportgerät durch den Wald und über die Felder zu laufen, mache ich das. Ehrlich gesagt, warte ich auf den Waldmeister, um mich mit ihm gepfelgt auseinanderzusetzten! :wiki1
 
Auch wenn diese Diskussion evtl. schon bei FC oder FA gegeben haben mag, frage ich mich, was eine Bogen und ein Pfeil mit einer Jagsspitze i. S. des WaffG bzw der pfeil alleine mit der Jagdspitze? Unter welchen Begriff im WaffG fällte dieser Pfeil?
 
Eine Jagtspitze ist kein Verstoss gegen das Waffenrecht. Erwische ich Dich aber damit im Revier würde ich Dich Festsetzen und die Polizei rufen. Dein Bogen ist zwar ein Sportgerät, aber Pfeile mit Jagtspitzen stellen eine zur Jagt geeignete Ausrüstung dar. Das wäre ein Verstoss gegen das Jagtrecht und damit eine Ordnungswidrigkeit. Auch scharf geschliffene Historische Spitzen können darunter fallen. Ist eine Ermessensfrage. Erwischt man Dich nicht nur einmal mit solcher zur Jagt geeigneten Ausrüstung kann das ganze recht teuer werden.
 
Ist sogar noch schlimmer... Blunts und scharf geschliffene Spitzen dabei machen aus dem Sportgerät Bogen eine illegale Jagdwaffe. Damit setzt man sich dem Verdacht der Wilderei aus, und die könnte in diesem Fall mit bis zu 5 Jahren Haft geahndet werden .Was eine Anklage beim Landgericht möglich macht, und einen Anwalt erfordert. Der kostet, auch wenn das Verfahren eingestellt wird, erstmal Dein Geld. Das gibts nur bei einem Freispruch wieder, der wegen Einstellung des Verfahrens nicht erfolgt. Damit wird´s teuer. Also den Kram zu Hause lassen, auch die "stumpfen" Pfeile
 
Wilfried zuhause lassen muß man nicht. Aber man sollte ein wenig verantwortlicher damit umgehen. Wenn man oft in einem Waldgebiet unterwegs ist, lernt man ja vielleicht auch einen Verantwortlichen kennen. Wenn man ihnen angemessen gegenüber tritt sind die meisten sehr aufgeschlossen. Ich jage hier problemlos Baumstümpfe und "Krokodile" mit Bogen und Speer. Für die Schleuder habe ich von der Klosterforst hier sogar die Erlaubniss in einer Sandkuhle zu trainieren. Diese ist sogar eingezäunt und mit einem Tor verschlossen. Das ganze liegt obendrein noch direkt vor der Haustür. Im Wald schieße ich mit der Schleuder höchst selten. Sie knallt wie eine Pistole beim Schuss. Etwas was einige Spaziergänger schon beim Forstamt in Celle gemeldet haben. Da diese aber Bescheid wissen, geben sie immer zur Antwort: das ist unser Schleuderer. Der darf das. Viele sind dann so neugierig das ich beim Training immer häufiger "Zaungäste" habe.
 
Danke Ulrich. Seite 7 des verlinkten Dokuments löst die Frage. Armbrüste sind zwar Waffen (da sie energie speichern) Schießen aber wohl nicht im Sinne des Waffengesetzes... offensichtlich durchblicken nur noch Juristen und die Polizei das Waffenrecht völlig...
 
mit den Jagdpfeilen , ich weiß, es ist OT und es nervt, aber man kann es nicht oft genug sagen, ist das wie mit Löwenomma Elsa ... Dat ganze Löwenrudel erfreut sich am Klang der Geige des Geigers, kommt omma Elsa, bischen schwerhörig, catsch, vorbei der Kunstgenuß. Ein Jagdpfeil im Köcher und ein gesannter Bogen in der Hand ist rechtlich das gleiche, wie ein geladenes und gesichertes Jagdgewehr.
 
@ Mathias: Du wirst im Ernstfall sehr schnell erfahren, daß eine nicht schriftliche Aussage einer Behörde oder eines Amtes nicht wert ist. Ansonsten: Schießt dort wo es der Eigentümer erlaubt und keine Menschenseele gefährdet ist und mit Material das zweifelsfrei legal ist. Mit einer gespannten Armbrust, Jagdspitzen usw. würde ich nicht in der Öffentlichkeit rumlaufen und schlafende Hunde wecken. :kopfhau
 
@Wilfried: Nein. Für das Gewehr brauche ich eine waffenrechtliche Erlaubnis. Für Bogen und Jagdspitze nicht.
 
Das stimmt, lass das mit denn Jagtspitzen trotzdem lieber sein. Ich wüßte auch nicht was es für so eine spitze für sinn machen würde......außer zum Jagen. Höchstens vielleicht man hat ein zu kleines Glied..... höhö :groehl :groehl
 
Matthias, richtig, mit Gewehr im Wald verstößt Du offensichtlich gegen das Waffengesetz, wenn Du die Erlaubnis nicht hast , es zu führen. Aber auch mit Erlaubnis des Führens darfst Du nicht geladen und gesichert durch fremde Reviere laufen. Dann wilderst Du scheinbar. DAS GLEICHE gilt für Bogen , gespannt , und Jagdpfeil im Köcher. Das ist nicht Waffenrecht, sondern Jagdrecht. Sieht der Jagdberechtigte /die Jagdaufsicht den Blunt auf Deiner Sehne und entfernst Du Dich "fluchtartig" nach Anruf gilt "Warnschuß"+ anschließend gezielter Schuß als Notwehr, da der Mensch damit rechnen kann/konnte (heute ist das nicht mehr gaaaanz so strikt wie vor 50 Jahren), das Du ihm an geeigneter Stelle auflauertst, um ihn zur Verschleierung Deiner Straftat zu erschießen. Bei dem Geschäft sind schon einigen Leuten Kugeln um die Ohren geflogen. Jetzt nicht in nem Stadtwald, aber in größeren Waldgebieten. (und ein paar wenigen Vögeln auch zu recht)
 
@Wilfried: Ich schlage vor, wir beenden die Diskussion. Wir liegen da meilenweit auseinander. Bis zum nächsten Mal.
 
unbelehrbar? Hallo! Nur anderer Ansicht und anderer Erfahrungen gemacht. PS: Ich habe nicht eine Jagdspitze in meinen Besitz und wollte nur mal hören, wie die ein oder andere Meinung belegt wird. Da ich keinen Beleg gehört habe, waren es nur Vermutungen, die hier als Wahrheit verkauft wurden. Ich habe meinen Beitrag mit dem Hinweis eingestellt, dass ich den Beleg nachliefere. Tschö
 
Kannste ja haben Deine Ansicht. Und von mir aus auch Deine Erfahrung. Facta locuuntur. Und Fakt ist. Man darf beides haben. Bogen und Pfeile mit Jagtspitze. Man darf denn Bogen sogar verwenden. Nur eben wenn du das mit Jagtspitzen auf Deinen Pfeilen tust, verstösst du klar gegen das Jagtrecht. Und da hört der Spass auf. Es ist auch wirklich völlig Unsinnig mit einer solchen Spitze durch Wald und Flur zu streifen. Und wenn du weder im Besitz einer solchen Spitze bist, noch vielleicht überhaupt nicht Bogen schießt, frage ich mich trotzdem was Dir als BELEG gilt. Einen Richter mit Eidesstattlicher Aussage vielleicht? Und es ist auch keine Vermutung sondern tatsächlich eine Wahrheit.
 

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